ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. GELTUNG & BEGRIFFSDEFINITIONEN

1.1. Für alle Verträge betreffend Dienstleistungen, Lieferungen und sonstigen Leistungen, welche Frau Simone Kienast (im Folgenden kurz „Simone Kienast“ genannt) mit einem Vertragspartner abschließt, gelten ausschließlich diese nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichendes gilt nur als vereinbart, wenn dies schriftlich zwischen Simone Kienast und dem Vertragspartner vereinbart worden ist. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen zwischen Simone Kienast und einem Vertragspartner in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

1.2. Vertragspartner ist jede natürliche oder juristische Person, die ein Rechtsgeschäft zu gewerblichen oder selbständigen Zwecken abschließt.

1.3. Die AGB gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote mit dem Vertragspartner, selbst wenn diese nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

1.4. Allgemeine Geschäftsbedingungen oder sonstige Leistungs- oder Verkaufsbedingungen von Vertragspartnern, die beispielsweise auf Angeboten oder sonstiger Korrespondenz des Vertragspartners angeführt sind, werden nicht Bestandteil des Vertrags mit Simone Kienast, es sei denn, Simone Kienast hat diesen vorab schriftlich zugestimmt. Wird im Einzelfall der Geltung abweichender Vereinbarungen schriftlich zugestimmt, so gelten die Abweichungen ausschließlich für diesen einzelnen Geschäftsfall.

1.5. Die jeweils gültige Fassung dieser AGB kann jederzeit im Internet unter www.the808avenue.com eingesehen und abgerufen werden und steht dort außerdem zum Download zu Verfügung bzw kann auf Anfrage übermittelt werden.

2. VERTRAGSABSCHLUSS

Die folgenden Regelungen über den Vertragsabschluss gelten für Anfragen über meine Internetseite  www.the808avenue.com , sowie direkte Anfragen per Email.

2.1. Angebote von Simone Kienast an den Vertragspartner, z.B.: in Form eines individuellen Angebots an den Vertragspartner oder eines nicht individualisierten Angebot, sind ausnahmslos freibleibend und unverbindlich.

2.2. Sämtliche Angaben von Simone Kienast zu den angebotenen Leistungen an Vertragspartner sind unverbindlich und freibleibend, insbesondere die auf der Website www.the808avenue.at angebotenen Leistungen. Diese Angaben dienen der unverbindliche Aufforderungen an den Kunden, Dienstleistungen einzusehen. Mit der Kontaktierung gibt der potentielle Kunde eine für ihn unverbindliche Anfrage ab.

2.3. Verbindliche Angebote von Simone Kienast können vom Vertragspartner ausschließlich schriftlich innerhalb der jeweiligen Angebotsfrist angenommen werden.

2.4. Die zu Angaben der jeweiligen Leistungen von Simone Kienast gehörigen Unterlagen, wie zum Beispiel Leistungsangaben, etc gelten, sollte nichts Anderes schriftlich vereinbart sein, nicht als besonders zugesicherte Eigenschaften.

2.5. Allfällige Angebote von Simone Kienast können nur hinsichtlich der gesamten angebotenen Leistung angenommen werden. Weicht die Annahmeerklärung des Vertragspartners vom Angebot von Simone Kienast ab, so stellt diese abweichende Annahmeerklärung des Vertragspartners ein neues Angebot dar, das von Simone Kienast angenommen werden kann.

2.6. Der Vertrag kommt immer erst durch die Annahme des Auftrags durch Simone Kienast zustande. Die Annahme hat grundsätzlich durch Auftragsbestätigung, zu erfolgen, es sei denn, dass Simone Kienast z.B. durch für den Vertragspartner ersichtliches Tätigwerden aufgrund des Auftrages zu erkennen gibt, dass Simone Kienast den Auftrag annimmt. Eine bloße Bestätigung des Zugangs des Auftrages stellt noch keine Auftragsannahme dar.

2.7. Im Falle des Vertragsschlusses kommt der Vertrag mit „Simone Kienast, Dr. Karl Rennerstraße 16, 4843 Ampflwang, UID-Nummer: ATU81187537“ zustande.

2.8. Verträge auf unbestimmte Zeit sind unter Einhaltung einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten und unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Ende der Mindestlaufzeit kündbar. Für den Fall der Nichtkündigung durch den Vertragspartner verlängert sich die Mindestlaufzeit erneut um 12 Monate und anschließend ist das Vertragsverhältnis wiederum nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Mindestlaufzeit kündbar.

3. PREISE

3.1. Die Preise gelten für den im jeweiligen Vertrag aufgeführten Leistungs- und Lieferumfang. Die Beauftragung von Lieferungen oder Leistungen, die über den im Vertrag definierten Umfang hinausgehen (insbesondere Mehr- oder Sonderleistungen) werden gesondert verrechnet.

3.2. Alle Preise verstehen sich in Euro. Preisangaben sind, sofern nicht schriftlich ausdrücklich Abweichendes vereinbart ist, nicht als Pauschalpreis zu verstehen.

3.3. Alle angegebenen Preise sind, sofern seitens Simone Kienast nichts Abweichendes angegeben ist, exklusive aller Abgaben und Steuern, insbesondere exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer bzw jeweiligen Einfuhrabgaben, sowie exklusive allfälliger Versandkosten, Reisekosten und Spesen zu verstehen. Allfällige Abgaben, Steuern und Versandkosten werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

3.4. Kosten von Drittanbietern (zB Hosting, Instagram Ads etc.) hat der Vertragspartner separat zu entrichten.

3.5. Allen Preisen liegt zugrunde, dass die Leistungen kontinuierlich, unbehindert und ohne Unterbrechung ausgeführt werden können. Mehrkosten durch Behinderungen oder Unterbrechungen des kontinuierlichen Ablaufes, die vom Vertragspartner oder diesem zurechenbaren Dritten zu vertreten sind, werden dem Vertragspartner gesondert in Rechnung gestellt.

3.6. Bei Lieferungen und Leistungen hat der Vertragspartner Simone Kienast seine Umsatzsteuer-Identitätsnummer (UID-Nummer) bekanntzugeben. Gibt der Vertragspartner die UID-Nummer nicht oder nicht richtig bekannt, verwendet er die UID-Nummer missbräuchlich oder wird die Ware nicht in ein anderes EU-Land exportiert, haftet er Simone Kienast unbeschadet darüberhinausgehender Ansprüche insbesondere für die Zahlung der österreichischen Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe.

3.7. Werden in Auftrag gegebene Leistungen durch den Vertragspartner ohne Einbindung von Simone Kienast einseitig geändert oder abgebrochen, hat er Simone Kienast die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der Entgeltvereinbarung zu vergüten und alle angefallenen Kosten zu erstatten. Sofern dieser Abbruch oder die einseitige Änderung der Sphäre des Vertragspartners zuzurechnen ist, hat dieser Simone kienast darüber hinaus das gesamte für diesen Auftrag vereinbarte Entgelt zu erstatten, wobei die Anrechnungsvoraussetzungen des § 1168 ABGB vollumfänglich ausgeschlossen werden. Weiters hat der Vertragspartner Simone Kienast bezüglich allfälliger Ansprüche Dritter wegen einer/einem dem Vertragspartner zurechenbaren Änderung/Stornierung der in Auftrag gegebenen Leistungen, insbesondere von Auftragnehmern von Simone Kienast, schad- und klaglos zu stellen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Vertragspartner an bereits erbrachten, jedoch nicht vollends erbrachten Leistungen keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich an Simone Kienast zurückzustellen, sofern nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart wurde.

3.8. Simone Kienast ist berechtigt, die Preise zu erhöhen, sofern schriftlich nichts Abweichendes vereinbart ist, wenn – durch von Simone Kienast unbeeinflussbare Umstände – nach dem Zeitpunkt der Anbotslegung durch Simone Kienast oder der Annahme des Angebots durch Simone Kienast
a) Lieferanten ihre Listenpreise für zur Ausführung bzw. Lieferung notwenidges Material erhöhen; diese Erhöhungen können dem Vertragspartner im vollen Umfang weiterverrechnet werden;
b) Sich Löhne und Gehälter aufgrund gesetzlicher oder kollektivvertraglicher Anpassungen erhöht haben oder sich Energiekosten, Transportkosten oder Steuern für Simone Kienast erhöht haben; die Erhöhung erfolgt im Umfang der Simone Kienast treffenden Kostensteigerung.
3.9. Preiserhöhungen werden dem Vertragspartner durch ein individuell adressiertes Schreiben (allenfalls per E-Mail) unter Angabe der Umstände und Gründe der Preiserhöhung samt den sich daraus ergebenden Änderungen durch Simone Kienast mitgeteilt.

4. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN, VERZUGSZINSEN, TEILRECHNUNGEN, TERMINVERLUST, EIGENTUMSVORBEHALT

4.1. Das vereinbarte Entgelt von Simone Kienast ist jeweils mit Rechnungslegung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Simone Kienast ist berechtigt sämtlicher Barauslagen unverzüglich an den Vertragspartner weiter zu verrechnen, welche ebenfalls mit Rechnungslegung fällig sind.

4.2. Lieferungen von Simone Kienast bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum von Simone Kienast. Dem Vertragspartner steht kein Zurückbehaltungsrecht an (Teil-)Leistungen gegenüber Simone Kienast zu. Jede Veräußerung, Verpfändung, Vermietung, Sicherungsübereignung oder anderweitige Überlassung des vorbehaltenen Eigentums an Dritte ist untersagt. Bei Pfändung oder anderer Inanspruchnahme des vorbehaltenen Eigentums durch Dritte ist der Vertragspartner gehalten, das Eigentumsrecht von Simone Kienast auf seine Kosten geltend zu machen und Simone Kienast mittels nachweisbarer schriftlicher Verständigung innerhalb von 24 Stunden zu informieren.

4.3. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch Simone Kienast gilt mangels ausdrücklicher schriftlicher gegenteiliger Erklärung von Simone Kienast nicht als Rücktritt vom Vertrag. Es verbleiben Simone Kienast vielmehr neben dem Anspruch auf Herausgabe die Rechte aus dem jeweiligen Vertrag, insbesondere auf Ersatz von Schaden.

4.4. Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe gem § 456 UGB. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, bleibt davon unberührt.

4.5. Simone Kienast und der Vertragspartner vereinbaren für den Fall, dass der Vertragspartner seiner Verpflichtung zur Zahlung nicht ordnungsgemäß nachkommt, dass zusätzlich zu den gesetzlichen Verzugszinsen, Zinseszinsen gem § 1000 Abs 2 ABGB fällig werden.

4.6. Simone Kienast ist berechtigt, die sofortige Zahlung zu verlangen und noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, sobald Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen von Simone Kienast durch den Vertragspartner aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet erscheint.

4.7. Im Falle des Zahlungsverzuges des Vertragspartners ist Simone Kienast berechtigt sämtliche, auch im Rahmen anderer mit dem Vertragspartner abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig zu stellen. Weiters ist Simone Kienast nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht) und ist berechtigt Vorauszahlung bzw Sicherstellung zu verlangen oder nach Festsetzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung durch den Vertragspartner bleibt davon unberührt.

4.8. Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich Simone Kienast für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminsverlust).

4.9. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von Simone Kienast aufzurechnen, außer die Forderung des Vertragspartners wurde von Simone Kienast schriftlich anerkannt oder gerichtlich rechtskräftig festgestellt.

4.10. Von Simone Kienast gewährte Vergünstigungen (Rabatte, Abschläge, Skonti) verfallen auch rückwirkend zur Gänze für den gesamten Auftrag, wenn der Vertragspartner mit einer Zahlung auch nur einer Teil-, Schluss- oder sonstigen Rechnung in Verzug gerät.

4.11. Die Inanspruchnahme von Skonti setzt voraus, dass diese ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden und diese nicht bereits wie vorhin festgelegt verfallen sind. Ein Skontoabzug bei der Schlussrechnung ist nur zulässig, wenn alle vorigen Teilrechnungen fristgerecht beglichen worden sind. Ein Skontoabzug bei Teilrechnungen ist nur zulässig, wenn ein solcher Skontoabzug auf der Rechnung vermerkt ist.

4.12. Unrechtmäßig vorgenommene Preisabzüge durch den Vertragspartner führen auch rückwirkend zum Verlust des gesamten Skontos und aller sonstigen Preisnachlässe für den gesamten Auftrag oder Teilleistungen.

4.13. Simone Kienast ist berechtigt Teillieferungen/Teilleistungen abzurechnen und entsprechende Teilrechnungen zu legen. In jedem Fall ist Simone Kienast berechtigt Teilrechnungen zu legen, wenn die erbrachten noch nicht abgerechneten Leistungen EUR 1.000,00 netto überschreiten. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen gleichermaßen.

4.14. Simone Kienast ist berechtigt, elektronische Rechnungen gemäß § 11 Abs 2 UstG auszustellen und dem Vertragspartner diese auch in elektronischer Form (insbesondere per E-Mail), an eine vom Vertragspartner bekanntgegebene Adresse, zu übermitteln. Der Vertragspartner erklärt sich mit der Ausstellung von elektronischen Rechnungen und der der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form einverstanden.

4.15. Der Vertragspartner hat bei einem Abrechnungsmodus bei Dauerschuldverhältniss das vertraglich vereinbarte Entgelt monatlich jeweils bis zum 5. eines jeden Monats im Vorhinein zu leisten.

5.14. Grundsätzlich hat die Zahlung durch Überweisung auf das Bankkonto zu erfolgen. Eine Barzahlung ist ausgeschlossen.

5. LIEFERUNG UND LEISTUNG, TERMINÄNDERUNGEN, STORNIERUNGEN

5.1. Die Leistungs- bzw Lieferfristen und -termine werden von Simone Kienast nach Möglichkeit eingehalten. Sie sind, falls sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden, unverbindlich und verstehen sich immer als voraussichtlicher Zeitpunkt der Bereitstellung und Übergabe an den Vertragspartner.

5.2. Simone Kienast ist berechtigt, vereinbarte Leistungs- und Liefertermine zu verschieben bzw Fristen für die Leistungserbringung zu verlängern, wenn eine Einhaltung der Termine für Simone Kienast unmöglich gemacht oder unangemessen erschwert wird und der Umstand nicht im Einflussbereich von Simone Kienast liegt. Dies gilt insbesondere für Arbeitskonflikte Brand, Krieg, Streik, Pandemie, Umweltkatastrophen etc Dies gilt auch, wenn derartige unvorhergesehene Hindernisse und Umstände bei Unterlieferanten oder Erfüllungsgehilfen von Simone Kienast eintreten.

5.3. Führen von Simone Kienast nicht zu vertretende Umstände dazu, dass Simone Kienast nicht alle offenen Aufträge fristgerecht erfüllen kann (objektiver Verzug), so ist Simone Kienast nicht verpflichtet, Fremdleistungen in Anspruch zu nehmen.

5.4. Leistungen sind am vereinbarten Erfüllungsort zu erbringen. Wurde kein besonderer Erfüllungsort vereinbart, gilt als Erfüllungsort der Sitz von Simone Kienast. Für digitale Dienstleistungen gilt als Erfüllungsort der Sitz von Simone Kienast, es sei denn es ist schriftlich etwas anderes vereinbart.

5.5. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die von Simone Kienast zur Verfügung gestellten Lieferungen und Leistungen zum vereinbarten Termin am vereinbarten Ort abzunehmen. Nimmt der Vertragspartner diese Lieferung und/oder die Leistung nicht am vereinbarten Termin oder am vereinbarten Ort ab, hat er Simone Kienast sämtliche ihr daraus entstandenen Kosten zu ersetzen.

6. LEISTUNGSUMFANG, AUFTRAGSABWICKLUNG UND MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES VERTRAGSPARTNERS

6.1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Vertrag mit dem Vertragspartner oder eines allfälligen angenommenen Anbots. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Simone Kienast. Innerhalb des vom Vertragspartner vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit seitens Simone Kienast.

6.2. Die Sichtbarkeit auf Social Media Plattformen, die Auffindbarkeit bei Suchmaschinen sowie Performance der Website etc, ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig. Die von Simone Kienast zu erbringenden Leistungen beinhalten daher weder die Erreichung einer bestimmten Reichweite, Auffindbarkeit oder sonstigen Performance der Website, der Social Media Kanäle (insbesondere Follower) oder des sonstigen digitalen Auftritts.

6.3. Simone Kienast leistet keine rechtliche oder steuerliche Beratung. Der Vertragspartner ist selbst für die korrekte Einhaltung sämtlicher rechtlichen Bestimmungen insbesondere daten- und konsumentenschhutzrechtlicher Bestimmungen verantwortlich.

6.4. Alle Leistungen von Simone Kienast (insbesondere alle Vorentwürfe, elektronische Dateien oder sonstige erforderliche Unterlagen für die Leistungserbringung etc.) sind vom Vertragspartner zu überprüfen und von diesem binnen fünf Werktagen ab Eingang beim Vertragspartner freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung des Vertragspartners gelten sie als vom Vertragspartner genehmigt.

6.5. Der Vertragspartner wird Simone Kienast zeitgerecht, vollständig und laufend alle Informationen, Unterlagen und Daten zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird Simone Kienast von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Vertragspartner trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von Simone Kienast wiederholt oder adaptiert werden müssen oder verzögert werden.

6.6. Der Vertragspartner ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Simone Kienast haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Vertragspartner – nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch vom Vertragspartner zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird Simone Kienast wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so ist der Vertragspartner verpflichtet Simone Kienast vollkommen schad- und klaglos zu halten; der Vertragspartner hat Simone Kienast sämtliche Nachteile zu ersetzen, die durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Vertragspartner verpflichtet sich, Simone Kienast bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Vertragspartner stellt Simone Kienast hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.

6.7. Der Vertragspartner sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erbringung der Dienstleistungen durch Simone Kienast an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlaubt.

6.8. Simone Kienast kann nach freiem Ermessen die Leistung an den Vertragspartner teilweise oder zur Gänze selbst ausführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen teilweise oder zur Gänze sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen bedienen und/oder derartige Leistungen teilweise oder zur Gänze substituieren („Fremdleistung“). Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Vertragspartners. Simone Kienast wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt. In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Vertragspartner einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Vertrages mit Simone Kienast aus wichtigem Grund.

6.9. Von Seiten des Vertragspartner kommende rechtsgestaltende Elemente, wie Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Vertragsklauseln, werden selbst bei Kenntnis von Simone Kienast nur dann wirksam, wenn diese von Simone Kienast mit einem diese Rechtstexte ausdrücklich umfassenden Zusatzvermerk (wie z.B. „AGB akzeptiert“) angenommen werden. Ansonsten widerspricht Simone Kienast der Einbeziehung von rechtsgestaltenden Elementen, wie Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Vertragsklauseln, des Vertragspartners ausdrücklich. Die bloße Annahme von Vorgaben betreffend den Leistungsinhalt des Vertragspartner durch Simone Kienast bewirkt daher keine Annahme von Rechtstexten des Vertragspartners, selbst wenn diese Vorgaben rechtsgestaltende Elemente beinhalten (wie z.B. „Es gelten unsere AGB.“).

6.10. Soweit dies mit den Zielen des Auftrages im Einklang steht, ist Simone Kienast berechtigt, von der Leistungsbeschreibung abzuweichen und Leistungen durch andere gleichwertige Leistungen zu ersetzen

7. RECHTE (GEISTIGES EIGENTUM ETC.)

7.1. Dem Vertragspartner wird das Recht zur Verwertung der gelieferten Werke und erbrachten Leistungen nur im Rahmen des im Vertrag beschriebenen Auftrags eingeräumt.

7.2. Sofern nicht Abweichendes vereinbart wird, behält sich Simone Kienast sämtliche Rechte und Nutzungen an den von ihr gelieferten Werken, erstellten Unterlagen (insbesondere Entwürfe, Konzepte, Strategien) und erbrachten Leistungen vor. Simone Kienast hat daher insbesondere alle eigentums- und immaterialgüterrechtlichen Rechte an den im Rahmen des Auftrags geschaffenen Leistungen. Simone Kienast hat daher an den vorgenannten Leistungen – ausgenommen vom Recht des Vertragspartners gemäß Punkt 7.1. – das unwiderrufliche, ausschließliche sowie zeitlich, sachlich und räumlich unbeschränkte, Werknutzungsrecht. Weiters ist Simone Kienast berechtigt, ihre Rechte an Dritte zu übertragen, daran Sublizenzen zu erteilen und Werknutzungsrechte bzw. -bewilligungen einzuräumen.

7.3. Der Vertragspartner ist nur während des aufrechten Vertragsverhältnisses und nur für die vom Vertrag umfassten Zwecke berechtigt, die Unterlagen und Werke von Simone Kienast zu verwenden. Der Vertragspartner ist insbesondere nicht berechtigt, ohne die ausdrückliche Zustimmung von Simone Kienast, die im Eigentum von Simone Kienast stehenden Unterlagen und Werke zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten.

7.4. Der Verstoß des Vertragspartners gegen die in Punkt 7.2. sowie 7.3. genannten Bestimmungen berechtigt Simone Kienast zur sofortigen und vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses sowie zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

7.5. Simone Kienast ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf sich und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Vertragspartner dafür ein Entgeltanspruch zusteht. Simone Kienast ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Vertragspartners dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Vertragspartner bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).

7.6. Simone Kienast ist weiters berechtigt Firmenschriftzug des Vertragspartners zu Werbe- und Marketingzwecken in Print- und Onlinemedien zu verwenden. Diese Verwendung kann vom Vertragspartner jederzeit widerrufen werden.

8.PRÜFPFLICHTEN

Der Vertragspartner hat die rechtlichen Prüfungen dahingehend, dass die Leistungen von Simone Kienast rechtlich alle Anforderungen des Vertragspartner erfüllen, insbesondere in verwaltungs‑, straf‑, wettbewerbs‑, marken‑, kennzeichen‑, musterschutz‑, urheber‑, persönlichkeits- und datenschutzrechtlicher Hinsicht selbst vorzunehmen oder durch einen entsprechend ausgebildeten Rechtsexperten vornehmen zu lassen.

9. GEWÄHRLEISTUNG, MÄNGELRÜGE

9.1. Besondere bzw. zugesicherte Eigenschaften werden nur dann zum Vertragsinhalt, wenn diese schriftlich vereinbart wurden.

9.2. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate.

9.3. Für geringfügige Abweichungen, wie etwa Farbnuancen, sowie für geringfügige Abweichungen von Mustern und/oder Maßen wird keine Gewähr geleistet und ist der Vertragspartner auch nicht berechtigt, die Ware/die Leistung abzulehnen, Preisminderung oder die Aufhebung des Vertrags wegen Irrtums oder aus sonst einem Grund zu verlangen.

9.4. Mit der Lieferung und/oder Erbringung gelten gelieferte Waren und/oder Dienstleistungen als übergeben und vom Vertragspartner abgenommen.

9.5. Mängelrügen sind binnen 14 Tagen ab Übergabe bzw. Abnahme der Leistung oder Teilleistung per eingeschriebenen Brief zu erstatten, wobei auftretende Mängel vom Vertragspartner spezifiziert anzugeben sind. Simone Kienast hat das Recht, die vom Vertragspartner beanstandeten Lieferungen und Leistungen im Hinblick auf die geltend gemachten Mängel binnen 14 Tagen nach erfolgter Mängelrüge zu prüfen. Verweigert der Vertragspartner die Nachprüfung, so verliert er sämtliche damit verbundenen Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche.

9.6. Das Vorliegen von Mängeln ist vom Vertragspartner nachzuweisen. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit im Zeitpunkt der Übergabe (Leistung) gemäß § 924 ABGB wird ausdrücklich abbedungen. Dass ein allenfalls auftretender Mangel bereits im Zeitpunkt der Übergabe (Leistung) vorlag, ist stets vom Vertragspartner zu beweisen.

9.7. Der Vertragspartner kann aufgrund unwesentlicher Mängel die Übernahme nicht verweigern.

9.8. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind solche Mängel, die aus nachlässiger, unrichtiger oder unsachgemäßer Behandlung der Leistungen durch den Vertragspartner oder aufgrund ähnlicher äußerer Einflüsse entstehen. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn Mängel auf unrichtige vom Vertragspartner zur Verfügung gestellte Daten zurückzuführen sind.

9.9. Im Fall eines Mangels kann Simone Kienast wählen, ob dieser durch Verbesserung oder Austausch behoben wird.

9.10. Ist die Beseitigung eines Mangels bzw. der Austausch unmöglich oder würde dies einen unverhältnismäßig hohen Aufwand verursachen, können diese von Simone Kienast verweigert werden. In diesem Fall kann der Vertragspartner nur Preisminderung begehren. Im Übrigen wird der Gewährleistungsbehelf der Wandlung hiermit ausdrücklich abbedungen.

9.11. Der Vertragspartner ist in keinem Fall berechtigt, das vereinbarte Entgelt oder einen verhältnismäßigen, den voraussichtlichen Behebungskosten entsprechenden Anteil des Entgelts bzw. des Kaufpreises zurück zu behalten.

9.12. Sofern Simone Kienast Leistungen unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt Simone Kienast diese Ansprüche an den Vertragspartner ab. Der Vertragspartner wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.

9.13. § 933b ABGB findet keine Anwendung.

10. HAFTUNG, HAFTUNGSAUSSCHLUSS

10.1. Zum Schadenersatz ist Simone Kienast in allen in Betracht kommenden Fällen bloß im Falle von Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit verpflichtet. Die Haftung von Simone Kienast ist in Fällen leichter und sonstiger grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Bei leichter Fahrlässigkeit und sonstiger grober Fahrlässigkeit haftet Simone Kienast ausschließlich für Personenschäden. Dies gilt sinngemäß auch betreffend die Haftung für das Verhalten von Dritten, denen sich Simone Kienast zur Erfüllung vertraglicher Pflichten bedienen.

10.2. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden, Reputationsschäden, Schäden aus Ansprüchen Dritter sowie für den Verlust von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung haftet Simone Kienast nicht, sofern der Schaden/Mangel nicht auf krass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist.

10.3. Unabhängig von der Ursache und dem Rechtsgrund des Schadens ist die Haftung von Simone Kienast mit dem Deckungsbetrag der Haftpflichtversicherung von Simone Kienast bzw., sofern ein Schaden nicht von dieser gedeckt wird, mit 50% der Höhe des Entgelts des jeweiligen Vertrags begrenzt, bei einer Dauerbeauftragung jedoch maximal 50 % des jährlichen Entgelts des jeweiligen Vertrags des Jahres, in dem der Schaden eingetreten ist.

10.4. Schadenersatzansprüche gegen Simone Kienast sind bei sonstigem Verfall innerhalb von sechs Monaten nachdem der Vertragspartner von dem Schaden und der Person des Schädigers oder vom sonst anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis erlangt hat, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem schadensstiftenden (anspruchsbegründenden) Ereignis (Verhalten) gerichtlich geltend zu machen. Die Beweislast für das Vorliegen und die Höhe des Schadens obliegt dem Vertragspartner.

10.5. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten im gleichen Umfang zugunsten von Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Simone Kienast.

11. RÜCKTRITT / KÜNDIGUNG

11.1. Unabhängig von ihren sonstigen Rechten ist Simone Kienast insbesondere dann berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder diesen aufzukündigen, (i) wenn der Vertragspartner seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag, insbesondere seine Zahlungspflichten oder seine Mitwirkungspflichten trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen verletzt und den vertragskonformen Zustand nicht wieder herstellt, (ii) wenn die Ausführung der Lieferung bzw. der Beginn oder die Weiterführung der Leistung aus Gründen, die der Vertragspartner zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist weiter verzögert wird, oder (iii) wenn die von Simone Kienast zu erbringende Leistung infolge von Umständen, die nicht im Einflussbereich von Simone Kienast liegen, unmöglich oder für Simone Kienast unwirtschaftlich wird.

11.2. Wird ein Dauerschuldverhältnis abgeschlossen, kann dieses von Simone Kienast ungeachtet einer allfälligen vereinbarten Befristung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Als wichtiger Grund gelten insbesondere: (i) die Verletzung der Verpflichtungen des Vertragspartners aus diesem Vertrag, insbesondere der Zahlungspflichten oder der Mitwirkungspflichten, (ii) der Verlust des Vertrauens in den Vertragspartner als Vertragspartner, wenn die Ausführung der Lieferung bzw. der Beginn oder die Weiterführung der Leistung aus Gründen, die der Vertragspartner zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist weiter verzögert wird, (iii) wenn die von Simone Kienast zu erbringende Leistung infolge von Umständen, die nicht im Einflussbereich von Simone Kienast liegen, unmöglich oder für Simone Kienast unwirtschaftlich wird.

11.3. Die Geltendmachung darüberhinausgehender Ansprüche von Simone Kienast bleibt ausdrücklich vorbehalten.

11.4. Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Vertragspartner wegen Lieferverzugs ist nur unter Setzung einer angemessenen – zumindest 4-wöchigen – Nachfrist, möglich. Der Rücktritt ist mittels eingeschriebenen Briefes geltend zu machen. Das Rücktrittsrecht bezieht sich nur auf den Lieferungs- oder Leistungsteil, bezüglich dessen Verzug vorliegt. Der Rücktritt vom Vertrag kann in allen übrigen Fällen nur aus wichtigem Grund erklärt werden.

11.5. Unbeschadet weiterer Ansprüche ist Simone Kienast berechtigt, im Falle des berechtigten Rücktritts bzw. der Kündigung des Vertragspartners bereits erbrachte Leistungen oder Teilleistungen in Rechnung zu stellen. Dies gilt auch, soweit die Lieferung oder Leistung vom Vertragspartner noch nicht übernommen wurde. Simone Kienast steht alternativ auch das Recht zu, die Rückstellung bereits gelieferter Gegenstände bzw. erbrachter Leistungen zu verlangen.

11.6. Im Falle eines berechtigten Vertragsrücktritts durch Simone Kienast ist Simone Kienast in allen Fällen berechtigt, ohne Nachweis eines tatsächlichen Schadens sowie verschuldensunabhängig eine Vertragsstrafe iHv 15 % des Bruttorechnungsbetrages zu verlangen. Simone Kienast behält sich die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens sowie sonstige Ansprüche vor.

11.7. Erklärt der Vertragspartner unberechtigt den Rücktritt vom Vertrag oder erklärt er unberechtigt dessen Aufhebung, so hat Simone Kienast die Wahl, die Erfüllung des Vertrags oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen; im letzteren Fall ist der Vertragspartner verpflichtet, nach der Wahl von Simone Kienast, ohne Nachweis eines tatsächlichen Schadens und verschuldensunabhängig eine Vertragsstrafe iHv 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu leisten. Verlangt Simone Kienast die Vertragserfüllung, ist Simone Kienast berechtigt, jeglichen mit dem unberechtigten Vertragsrücktritt bzw. der unberechtigten Vertragsauflösung in Zusammenhang stehenden Schaden geltend zu machen. In jedem Fall behält sich Simone Kienast das Recht vor, sonstige, ihr zustehende, gesetzliche und vertragliche Ansprüche gegenüber dem Vertragspartner geltend zu machen.

12. GEHEIMHALTUNG, VERÖFFENTLICHUNG & ABWERBEVERBOT

12.1. Der Vertragspartner verpflichtet sich, sämtliche ihm übergebenen Informationen, Daten, Berechnungen, Berichte und Programme nur für dieses Projekt zu verwenden und ansonsten geheim zu halten. Werden dem Vertragspartner Geschäfts- und/oder Betriebsgeheimnisse von Simone Kienast bekannt, hat der Vertragspartner auch hinsichtlich dieser Geschäfts- und/oder Betriebsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren. Der Vertragspartner hat dabei auch dafür Sorge zu tragen, dass seine Mitarbeiter bzw. Dritte, die von Seiten des Vertragspartners in das Projekt involviert werden, diese Geheimhaltungsvereinbarung einhalten.

12.2. Die Vertragspartner sind verpflichtet, das Ansehen des jeweils anderen Vertragspartners zu fördern und insbesondere gegenüber Dritten keine Kritik an dem jeweils anderen Vertragspartner zu üben. Diese Verpflichtung gilt immerwährend über ein etwaiges Vertragsende hinaus.

12.3. Ein Geschäftsgeheimnis ist eine Information, die – geheim ist, weil sie weder in ihrer Gesamtheit noch in der genauen Anordnung und Zusammensetzung ihrer Bestandteile den Personen in den Kreisen, die üblicherweise mit dieser Art von Informationen zu tun haben, allgemein bekannt noch ohne weiteres zugänglich ist, – von kommerziellem Wert ist, weil sie geheim ist, und – Gegenstand von den Umständen entsprechenden angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen durch die Person ist, welche die rechtmäßige Verfügungsgewalt über diese Informationen ausübt. Als Geschäftsgeheimnis gelten insbesondere die von Simone Kienast verfolgten Geschäftsideen und Geschäftsstrategien und deren Umsetzung, die Details der zwischen den Vertragsparteien abgeschlossenen Verträge und deren Vertragsgegenstände sowie alle anderen Daten. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Geheimhaltung der Geschäftsgeheimnisse durch technische und organisatorische Maßnahmen sicherzustellen und zu verhindern, dass diese Geschäftsgeheimnisse unbefugt erworben, genutzt oder offengelegt werden. Eine Nutzung durch den Vertragspartner ist nur soweit zulässig, wie dies vereinbart ist. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtungen hat der Vertragspartner eine Konventionalstrafe in der Höhe von EUR 50.000,00 zu bezahlen.

12.4. Der Vertragspartner verpflichtet sich, keine Mitarbeiter oder Lieferanten/Subunternehmer von Simone Kienast abzuwerben. Diese Verpflichtung gilt drei Jahre über ein etwaiges Vertragsende hinaus. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtungen hat der Vertragspartner eine Konventionalstrafe in der Höhe des Bruttojahresgehaltes des abgeworbenen Mitarbeiters bzw. des Bruttojahresumsatzes des abgeworbenen Lieferanten/Subunternehmers zu bezahlen.

13. ANWENDBARES RECHT / GERICHTSSTAND

13.1. Es gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen.

13.2. Für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten, einschließlich der Frage des gültigen Zustandekommens des Vertrages und seiner Vor- und Nachwirkungen, wird die ausschließliche Zuständigkeit des örtlich und sachlich zuständigen Gerichtes am Sitz von Simone Kienast vereinbart.

14. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

14.1. Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.

14.2. Der Vertragspartner ist verpflichtet, Simone Kienast die Änderungen seiner Geschäfts- und/oder E-Mail-Adresse bekanntzugeben, widrigenfalls Erklärungen von Simone Kienast als zugegangen gelten, wenn sie an die zuletzt bekannt gegebene Geschäfts- und E-Mail-Adresse gesendet werden.

14.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig, undurchsetzbar und/oder ungültig sein oder werden, gilt, dass dies nicht die Nichtigkeit, Undurchsetzbarkeit und/oder Ungültigkeit der gesamten AGB zur Folge hat. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, anstelle der nichtigen, undurchsetzbaren und/oder ungültigen Bestimmungen eine Regelung zu vereinbaren, die dem mit der nichtigen, undurchsetzbaren und/oder ungültigen Regelung verfolgten Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für Lücken dieser AGB.

14.4. Änderungen der AGB werden den Vertragspartnern bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Vertragspartner den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der Vertragspartner in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.

14.5. Die Vertragssprache ist Deutsch.

14.6. Die Aktualisierungspflicht gemäß § 7 VGG wird ausgeschlossen.

Stand der AGB November 2024