ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. GELTUNG & BEGRIFFSDEFINITIONEN
1.1. Für alle Verträge betreffend Dienstleistungen, Lieferungen und sonstigen Leistungen, welche Frau Simone Kienast (im Folgenden kurz „Simone Kienast“ genannt) mit einem Vertragspartner abschließt, gelten ausschließlich diese nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichendes gilt nur als vereinbart, wenn dies schriftlich zwischen Simone Kienast und dem Vertragspartner vereinbart worden ist. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen zwischen Simone Kienast und einem Vertragspartner in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
1.2. Vertragspartner ist jede natürliche oder juristische Person, die ein Rechtsgeschäft zu gewerblichen oder selbständigen Zwecken abschließt.
1.3. Die AGB gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote mit dem Vertragspartner, selbst wenn diese nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
1.4. Allgemeine Geschäftsbedingungen oder sonstige Leistungs- oder Verkaufsbedingungen von Vertragspartnern, die beispielsweise auf Angeboten oder sonstiger Korrespondenz des Vertragspartners angeführt sind, werden nicht Bestandteil des Vertrags mit Simone Kienast, es sei denn, Simone Kienast hat diesen vorab schriftlich zugestimmt. Wird im Einzelfall der Geltung abweichender Vereinbarungen schriftlich zugestimmt, so gelten die Abweichungen ausschließlich für diesen einzelnen Geschäftsfall.
1.5. Die jeweils gültige Fassung dieser AGB kann jederzeit im Internet unter www.the808avenue.com eingesehen und abgerufen werden und steht dort außerdem zum Download zu Verfügung bzw kann auf Anfrage übermittelt werden.
2. VERTRAGSABSCHLUSS
Die folgenden Regelungen über den Vertragsabschluss gelten für Anfragen über meine Internetseite www.the808avenue.com , sowie direkte Anfragen per Email.
2.1. Angebote von Simone Kienast an den Vertragspartner, z.B.: in Form eines individuellen Angebots an den Vertragspartner oder eines nicht individualisierten Angebot, sind ausnahmslos freibleibend und unverbindlich.
2.2. Sämtliche Angaben von Simone Kienast zu den angebotenen Leistungen an Vertragspartner sind unverbindlich und freibleibend, insbesondere die auf der Website www.the808avenue.at angebotenen Leistungen. Diese Angaben dienen der unverbindliche Aufforderungen an den Kunden, Dienstleistungen einzusehen. Mit der Kontaktierung gibt der potentielle Kunde eine für ihn unverbindliche Anfrage ab.
2.3. Verbindliche Angebote von Simone Kienast können vom Vertragspartner ausschließlich schriftlich innerhalb der jeweiligen Angebotsfrist angenommen werden.
2.4. Die zu Angaben der jeweiligen Leistungen von Simone Kienast gehörigen Unterlagen, wie zum Beispiel Leistungsangaben, etc gelten, sollte nichts Anderes schriftlich vereinbart sein, nicht als besonders zugesicherte Eigenschaften.
2.5. Allfällige Angebote von Simone Kienast können nur hinsichtlich der gesamten angebotenen Leistung angenommen werden. Weicht die Annahmeerklärung des Vertragspartners vom Angebot von Simone Kienast ab, so stellt diese abweichende Annahmeerklärung des Vertragspartners ein neues Angebot dar, das von Simone Kienast angenommen werden kann.
2.6. Der Vertrag kommt immer erst durch die Annahme des Auftrags durch Simone Kienast zustande. Die Annahme hat grundsätzlich durch Auftragsbestätigung, zu erfolgen, es sei denn, dass Simone Kienast z.B. durch für den Vertragspartner ersichtliches Tätigwerden aufgrund des Auftrages zu erkennen gibt, dass Simone Kienast den Auftrag annimmt. Eine bloße Bestätigung des Zugangs des Auftrages stellt noch keine Auftragsannahme dar.
2.7. Im Falle des Vertragsschlusses kommt der Vertrag mit „Simone Kienast, Dr. Karl Rennerstraße 16, 4843 Ampflwang, UID-Nummer: ATU81187537“ zustande.
2.8. Verträge auf unbestimmte Zeit sind unter Einhaltung einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten und unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Ende der Mindestlaufzeit kündbar. Für den Fall der Nichtkündigung durch den Vertragspartner verlängert sich die Mindestlaufzeit erneut um 12 Monate und anschließend ist das Vertragsverhältnis wiederum nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Mindestlaufzeit kündbar.
3. PREISE
3.1. Die Preise gelten für den im jeweiligen Vertrag aufgeführten Leistungs- und Lieferumfang. Die Beauftragung von Lieferungen oder Leistungen, die über den im Vertrag definierten Umfang hinausgehen (insbesondere Mehr- oder Sonderleistungen) werden gesondert verrechnet.
3.2. Alle Preise verstehen sich in Euro. Preisangaben sind, sofern nicht schriftlich ausdrücklich Abweichendes vereinbart ist, nicht als Pauschalpreis zu verstehen.
3.3. Alle angegebenen Preise sind, sofern seitens Simone Kienast nichts Abweichendes angegeben ist, exklusive aller Abgaben und Steuern, insbesondere exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer bzw jeweiligen Einfuhrabgaben, sowie exklusive allfälliger Versandkosten, Reisekosten und Spesen zu verstehen. Allfällige Abgaben, Steuern und Versandkosten werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
3.4. Kosten von Drittanbietern (zB Hosting, Instagram Ads etc.) hat der Vertragspartner separat zu entrichten.
3.5. Allen Preisen liegt zugrunde, dass die Leistungen kontinuierlich, unbehindert und ohne Unterbrechung ausgeführt werden können. Mehrkosten durch Behinderungen oder Unterbrechungen des kontinuierlichen Ablaufes, die vom Vertragspartner oder diesem zurechenbaren Dritten zu vertreten sind, werden dem Vertragspartner gesondert in Rechnung gestellt.
3.6. Bei Lieferungen und Leistungen hat der Vertragspartner Simone Kienast seine Umsatzsteuer-Identitätsnummer (UID-Nummer) bekanntzugeben. Gibt der Vertragspartner die UID-Nummer nicht oder nicht richtig bekannt, verwendet er die UID-Nummer missbräuchlich oder wird die Ware nicht in ein anderes EU-Land exportiert, haftet er Simone Kienast unbeschadet darüberhinausgehender Ansprüche insbesondere für die Zahlung der österreichischen Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe.
3.7. Werden in Auftrag gegebene Leistungen durch den Vertragspartner ohne Einbindung von Simone Kienast einseitig geändert oder abgebrochen, hat er Simone Kienast die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der Entgeltvereinbarung zu vergüten und alle angefallenen Kosten zu erstatten. Sofern dieser Abbruch oder die einseitige Änderung der Sphäre des Vertragspartners zuzurechnen ist, hat dieser Simone kienast darüber hinaus das gesamte für diesen Auftrag vereinbarte Entgelt zu erstatten, wobei die Anrechnungsvoraussetzungen des § 1168 ABGB vollumfänglich ausgeschlossen werden. Weiters hat der Vertragspartner Simone Kienast bezüglich allfälliger Ansprüche Dritter wegen einer/einem dem Vertragspartner zurechenbaren Änderung/Stornierung der in Auftrag gegebenen Leistungen, insbesondere von Auftragnehmern von Simone Kienast, schad- und klaglos zu stellen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Vertragspartner an bereits erbrachten, jedoch nicht vollends erbrachten Leistungen keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich an Simone Kienast zurückzustellen, sofern nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart wurde.
3.8. Simone Kienast ist berechtigt, die Preise zu erhöhen, sofern schriftlich nichts Abweichendes vereinbart ist, wenn – durch von Simone Kienast unbeeinflussbare Umstände – nach dem Zeitpunkt der Anbotslegung durch Simone Kienast oder der Annahme des Angebots durch Simone Kienast
a) Lieferanten ihre Listenpreise für zur Ausführung bzw. Lieferung notwenidges Material erhöhen; diese Erhöhungen können dem Vertragspartner im vollen Umfang weiterverrechnet werden;
b) Sich Löhne und Gehälter aufgrund gesetzlicher oder kollektivvertraglicher Anpassungen erhöht haben oder sich Energiekosten, Transportkosten oder Steuern für Simone Kienast erhöht haben; die Erhöhung erfolgt im Umfang der Simone Kienast treffenden Kostensteigerung.
3.9. Preiserhöhungen werden dem Vertragspartner durch ein individuell adressiertes Schreiben (allenfalls per E-Mail) unter Angabe der Umstände und Gründe der Preiserhöhung samt den sich daraus ergebenden Änderungen durch Simone Kienast mitgeteilt.
4. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN, VERZUGSZINSEN, TEILRECHNUNGEN, TERMINVERLUST, EIGENTUMSVORBEHALT
4.1. Das vereinbarte Entgelt von Simone Kienast ist jeweils mit Rechnungslegung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Simone Kienast ist berechtigt sämtlicher Barauslagen unverzüglich an den Vertragspartner weiter zu verrechnen, welche ebenfalls mit Rechnungslegung fällig sind.
4.2. Lieferungen von Simone Kienast bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum von Simone Kienast. Dem Vertragspartner steht kein Zurückbehaltungsrecht an (Teil-)Leistungen gegenüber Simone Kienast zu. Jede Veräußerung, Verpfändung, Vermietung, Sicherungsübereignung oder anderweitige Überlassung des vorbehaltenen Eigentums an Dritte ist untersagt. Bei Pfändung oder anderer Inanspruchnahme des vorbehaltenen Eigentums durch Dritte ist der Vertragspartner gehalten, das Eigentumsrecht von Simone Kienast auf seine Kosten geltend zu machen und Simone Kienast mittels nachweisbarer schriftlicher Verständigung innerhalb von 24 Stunden zu informieren.
4.3. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch Simone Kienast gilt mangels ausdrücklicher schriftlicher gegenteiliger Erklärung von Simone Kienast nicht als Rücktritt vom Vertrag. Es verbleiben Simone Kienast vielmehr neben dem Anspruch auf Herausgabe die Rechte aus dem jeweiligen Vertrag, insbesondere auf Ersatz von Schaden.
4.4. Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe gem § 456 UGB. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, bleibt davon unberührt.
4.5. Simone Kienast und der Vertragspartner vereinbaren für den Fall, dass der Vertragspartner seiner Verpflichtung zur Zahlung nicht ordnungsgemäß nachkommt, dass zusätzlich zu den gesetzlichen Verzugszinsen, Zinseszinsen gem § 1000 Abs 2 ABGB fällig werden.
4.6. Simone Kienast ist berechtigt, die sofortige Zahlung zu verlangen und noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, sobald Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen von Simone Kienast durch den Vertragspartner aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet erscheint.
4.7. Im Falle des Zahlungsverzuges des Vertragspartners ist Simone Kienast berechtigt sämtliche, auch im Rahmen anderer mit dem Vertragspartner abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig zu stellen. Weiters ist Simone Kienast nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht) und ist berechtigt Vorauszahlung bzw Sicherstellung zu verlangen oder nach Festsetzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung durch den Vertragspartner bleibt davon unberührt.
4.8. Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich Simone Kienast für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminsverlust).
4.9. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von Simone Kienast aufzurechnen, außer die Forderung des Vertragspartners wurde von Simone Kienast schriftlich anerkannt oder gerichtlich rechtskräftig festgestellt.
4.10. Von Simone Kienast gewährte Vergünstigungen (Rabatte, Abschläge, Skonti) verfallen auch rückwirkend zur Gänze für den gesamten Auftrag, wenn der Vertragspartner mit einer Zahlung auch nur einer Teil-, Schluss- oder sonstigen Rechnung in Verzug gerät.
4.11. Die Inanspruchnahme von Skonti setzt voraus, dass diese ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden und diese nicht bereits wie vorhin festgelegt verfallen sind. Ein Skontoabzug bei der Schlussrechnung ist nur zulässig, wenn alle vorigen Teilrechnungen fristgerecht beglichen worden sind. Ein Skontoabzug bei Teilrechnungen ist nur zulässig, wenn ein solcher Skontoabzug auf der Rechnung vermerkt ist.
4.12. Unrechtmäßig vorgenommene Preisabzüge durch den Vertragspartner führen auch rückwirkend zum Verlust des gesamten Skontos und aller sonstigen Preisnachlässe für den gesamten Auftrag oder Teilleistungen.
4.13. Simone Kienast ist berechtigt Teillieferungen/Teilleistungen abzurechnen und entsprechende Teilrechnungen zu legen. In jedem Fall ist Simone Kienast berechtigt Teilrechnungen zu legen, wenn die erbrachten noch nicht abgerechneten Leistungen EUR 1.000,00 netto überschreiten. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen gleichermaßen.
4.14. Simone Kienast ist berechtigt, elektronische Rechnungen gemäß § 11 Abs 2 UstG auszustellen und dem Vertragspartner diese auch in elektronischer Form (insbesondere per E-Mail), an eine vom Vertragspartner bekanntgegebene Adresse, zu übermitteln. Der Vertragspartner erklärt sich mit der Ausstellung von elektronischen Rechnungen und der der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form einverstanden.
4.15. Der Vertragspartner hat bei einem Abrechnungsmodus bei Dauerschuldverhältniss das vertraglich vereinbarte Entgelt monatlich jeweils bis zum 5. eines jeden Monats im Vorhinein zu leisten.
5.14. Grundsätzlich hat die Zahlung durch Überweisung auf das Bankkonto zu erfolgen. Eine Barzahlung ist ausgeschlossen.
5. LIEFERUNG UND LEISTUNG, TERMINÄNDERUNGEN, STORNIERUNGEN
5.1. Die Leistungs- bzw Lieferfristen und -termine werden von Simone Kienast nach Möglichkeit eingehalten. Sie sind, falls sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden, unverbindlich und verstehen sich immer als voraussichtlicher Zeitpunkt der Bereitstellung und Übergabe an den Vertragspartner.
5.2. Simone Kienast ist berechtigt, vereinbarte Leistungs- und Liefertermine zu verschieben bzw Fristen für die Leistungserbringung zu verlängern, wenn eine Einhaltung der Termine für Simone Kienast unmöglich gemacht oder unangemessen erschwert wird und der Umstand nicht im Einflussbereich von Simone Kienast liegt. Dies gilt insbesondere für Arbeitskonflikte Brand, Krieg, Streik, Pandemie, Umweltkatastrophen etc Dies gilt auch, wenn derartige unvorhergesehene Hindernisse und Umstände bei Unterlieferanten oder Erfüllungsgehilfen von Simone Kienast eintreten.
5.3. Führen von Simone Kienast nicht zu vertretende Umstände dazu, dass Simone Kienast nicht alle offenen Aufträge fristgerecht erfüllen kann (objektiver Verzug), so ist Simone Kienast nicht verpflichtet, Fremdleistungen in Anspruch zu nehmen.
5.4. Leistungen sind am vereinbarten Erfüllungsort zu erbringen. Wurde kein besonderer Erfüllungsort vereinbart, gilt als Erfüllungsort der Sitz von Simone Kienast. Für digitale Dienstleistungen gilt als Erfüllungsort der Sitz von Simone Kienast, es sei denn es ist schriftlich etwas anderes vereinbart.
5.5. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die von Simone Kienast zur Verfügung gestellten Lieferungen und Leistungen zum vereinbarten Termin am vereinbarten Ort abzunehmen. Nimmt der Vertragspartner diese Lieferung und/oder die Leistung nicht am vereinbarten Termin oder am vereinbarten Ort ab, hat er Simone Kienast sämtliche ihr daraus entstandenen Kosten zu ersetzen.
Stand der AGB November 2024